Schutzbriefe 

vom  Herzog?

Im Frühjahr des Jahres 1622 waren mit mansfeldischem Laufgeld bestückte Söldner im sonst unscheinbaren ostwestfälischen Willebadessen einquartiert und hofften darauf, dass die Truppen des Braunschweiger Herzogs Christian weiter zur Pfalz ziehen würden. 
Das nördlich gelegene Dorf, wie auch das umliegende sogenannte Oberwälder Land wurden geplündert – ein für die damalige Zeit normaler, weil kriegsrechtlich unstrittiger Vorgang.

Auffallend aber ist, dass das südlich von Willebadessen gelegene Dorf durch Schutzbriefe vor allem Unbill der Söldner geschützt war. Diese Salvaguardien hatte Herzog Christian nachweislich selbst ausgestellt.

Christian von Braunschweig, genannt der "tolle Christian", war bekannt für seine extraordinären, an den Seiten angesengten Brandbriefe, mit denen er die Magistrate der umliegenden Städte dazu aufforderte, zu akkordieren. Mangels tieferer Kenntnis werden ihm bis heute Grausamkeit, ausufernde Wutanfälle und grundsätzlich ein naives Verhalten angedichtet. Alles Dinge, die nicht recht zu einem Heerführer passen, der nicht nur poltrig Brand-, sondern auch umsichtig Schutzbriefe ausstellt.

In diesem Essay gehe ich der Frage nach, ob Stadt und Kloster Willebadessen nicht vielleicht auch durch Schutzbriefe aus der braunschweigischen Feldkanzlei geschützt worden sein können.
Grundlage meiner Erörterungen ist ein Pfandbeleg aus dem Jahr 1624, der sich im Pfarrarchiv finden lässt, und der als einziger Hinweis gibt, wie sich die Dinge unter der Braunschweigischen Okkupation gestalteten.